Wann tritt die Rechtsschutzversicherung ein?
Rechtschutzversicherung - kostenfreie Leistungen von A-Z mit Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind Sie auf der sicheren Seite. Die anfallenden Kosten werden in der Regel voll von der Rechtsschutzversicherung übernommen (mit Ausnahme der Selbstbeteiligung). Wir prüfen gerne vor Übernahme des Mandates, ob Ihr Fall versichert ist. Wir rechnen mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen ab.
Grundvoraussetzung für den Eintritt Ihrer Rechtsschutzversicherung ist, dass ein Rechtsverstoß vorliegt. Ein Rechtsverstoß liegt beispielsweise in einer Zeugnisangelegenheit in einem falschen Ausstellungsdatum oder eklatanten Rechtschreibfehlern.
Bei einer Deckungszusage rechnen wir mit der Versicherung unmittelbar ab. Ihre Kosten entfallen bzw. werden angerechnet. Für sie ist dann unsere Beauftragung komplett kostenfrei!